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   BPatG, 08.01.2002 - 33 W (pat) 157/01   

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https://dejure.org/2002,29508
BPatG, 08.01.2002 - 33 W (pat) 157/01 (https://dejure.org/2002,29508)
BPatG, Entscheidung vom 08.01.2002 - 33 W (pat) 157/01 (https://dejure.org/2002,29508)
BPatG, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 33 W (pat) 157/01 (https://dejure.org/2002,29508)
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  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 33 W (pat) 157/01
    Dabei vermögen allerdings einfache graphische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr - etwa durch häufige werbemäßige Verwendung - gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter nicht aufzuwiegen (BGH WRP 2001, 1201 - AntiKALK).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 33 W (pat) 157/01
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist zwar grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 33 W (pat) 157/01
    Grundsätzlich kann einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die graphischen Elemente im Gesamteindruck charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 33 W (pat) 157/01
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist zwar grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
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